Biennale-Austria 2006: Teilnahme Kriterien  

  1. Eine Jury wählt von den eingelangten, schriftlichen Anmeldungen, welche von den KünstlerInnen rechtzeitig und ordnungsgemäss ausgefüllt wurden jene aus, die alle künstlerischen Kriterien erfüllen, um an der 3.Biennale-Austria 2008 und der Preisverleihung teilnehmen zu können.  

  2. Besonderes Augenmerk wird auf eine umfassende Präsentation aller Kunstrichtungen und Trends im Bereich der bildenden Kunst gelegt. Lichtgestaltungen, Installationen und Skulpturen können je nach Bedarf sowohl im Freien als auch in den dafür vorgesehenen Räumen präsentiert werden. Jedem Künstler wird zumindest eine Einheit der Ausstellungsfläche zugeteilt, wobei die Präsentation der Exponate einvernehmlich mit der Jury, oder den Delegierten der Jury vorzunehmen ist.

    Die Arbeiten sind präsentativ mit leichtem Rahmen und Aufhängevorrichtungen persönlich oder von einem Beauftragten des(der) Künstlers(in) (Spedition) Ende August 2008, von 9 bis 20 Uhr  abzugeben. Die MalerInnen, GrafikerInnen und FotografInnen erhalten mindestens eine Hängewand in der Grösse von 2m x 2,50m.

    Um den BildhauerInnen und InstallationskünstlerInnen die Möglichkeit zu geben, ihre Werke weitgehendst uneingeschränkt zu präsentieren, werden ihren Exponaten entsprechend grosse Ausstellflächen zugeteilt, deren Gebühren wie nachstehend im Punkt 6 der Teilnahme-Kriterien angeführt, errechnet werden. Für Kleinplastiken stehen den Bildhauern Ausstellungsflächen von jeweils 2m x 3m (=6m²) für maximal 3 Werke zur Verfügung.

    Alle Plastiken müssen von den KünstlerInnen mir entsprechenden Vorrichtungen ( Podeste ) angeboten werden, da eine Befestigung an den Wänden nicht zulässig ist. Die Standortbestimmung sämtlicher Ausstellungswerke obliegt der Jury.
  3.  Die Organisation und Planung der Ausstellung ist ausschliesslich der Jury vorbehalten und erfolgt nach festgelegten Fristen. Aus diesem Grund ist die Anmeldefrist unbedingt einzuhalten.
  4.  Das Anmeldeformular und die Kurzbiografie mit maximal 150 Worten für den Ausstellungskatalog sind gut leserlich in Blockschrift oder Computer ehestmöglich, jedoch bis spätestens 15.Mai 2008, an die erforderliche Adresse

    Biennale Austria 2008
     Waldhofweg 27
    A-9020 Klagenfurt
    Fax: +43-(0)463-42 7 50
    e-mail: office@biennale-austria.at

    zu senden. Zusammen mit dem Formular sind je 1 qualitativ hochstehende Farbfotografie oder 1 schwarz/weiss Fotografie der auszustellenden Werke (.jpeg oder .tiff in maximaler Auflösung), sowie 1 Passbild des Künstlers/der Künstlerin per email oder aud CD per Post zu übermitteln. Den KünstlerInnen wird empfohlen, Anschauungsmaterial über ihre Arbeit ( Kataloge, Prospekte, Fotos, Presseartikel, etc.) mitzsenden, um der Jury die Auswahl der teilnehmenden Künstler zu erleichtern.
  5. Zulässig sind Kunstwerke aller Kunstrichtungen der letzten Schaffensperiode, sofern sie Aussage, Ausdruck und Qualität der anderen Teilnehmer nicht beeinträchtigen und den Anordnungen der Jury entsprechen. Den Kulturverbänden, Galerien und öffentlichen Einrichtungen wird nahegelegt, eine Vorauswahl ihrer Künstler mit entsprechender Begründung zu treffen und der Veranstaltungorganisation schriftlich mitzuteilen.

  6.  Die Künstler lassen dem Veranstaltungsbüro nach der Aufnahmebestätigung bis spätestens 15. Mai 2008 eine Kopie der Überweisung der einmaligen Teilnahmegebühr von Euro 1000.- + eventueller Mehrgebühr, falls grössere Ausstellungsflächen benötigt werden, zukommen. Diese Mehrgebühr richtet sich einvernehmlich nach den räumlichen Bedürfnissen der Künstler.

  7. Die einmalige Teilnahmegebühr dient der Deckung eines Teiles der aufwendigen Verwaltungs-, Organisations- und Werbekosten der Veranstaltung, sowie der Herstellung des Kataloges. Um Rücktritte der zur Teilnahme an der 3. Internationalen Biennale - Austria 2008 zugelassenen Künstler zu vermeiden, die das gute Gelingen der Ausstellung in Frage stellen würden, hat der Künstler im Falle eines Rücktritts keinerlei Recht auf Rückerstattung der eingezahlten Beträge.

  8. Jede(r) teilnehmende KünstlerIn ist im Ausstellungskatalog mit einer färbigen  Abbildung seiner Werke, einem Portraitbild sowie einer Kurzbiografie vertreten und erhält ein kostenloses Katalogexemplar. Des weiteren ist der/die KünstlerIn auch kurz mit Portrait/Werk und Position im Ausstellungsplan der Biennale Austria 2008 auf unserer webpage unter www.biennale-austria.at vertreten.

  9. Die Veranstalter versichern die Werke nur für den Zeitraum der Ausstellung gegen Brand (nicht definierbare Seng- und Verrussungsschäden), alle Fälle von höherer Gewalt, Wasserschäden, Niederschlag, Raub, Diebstahl, böswillige Beschädigung und Glasbruch. Jedem Künstler steht es frei, gegen Diebstahl und Schäden, die beim Hin- und Rücktransport, bei der Lagerung, sowie beim Auf- und Abbau der Werke entstehen können, eine Versicherung abzuschliessen.

  10. Der Eintritt zu der 3.Biennale-Austria 2008 ist kostenlos.

  11. Für die Auswahl der Preisträger ist die internationale Jury zuständig, die sich aus namhaften Fachleuten der zeitgenössoschen Kunst zusammensetzt.

  12. Für Streitfragen aller Art ist grundsätzlich das Gericht Klagenfurt/Österreich zuständig.

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